Allgemeines

Angebote und Lieferungen von Helmut Haase (im folgenden auch Lieferant genannt) jeglicher Art und Form erfolgen freibleibend zu den folgenden Konditionen. Diese gelten auch für künftige Vertragsabschlüsse, auch dann, wenn nicht nochmals explizit darauf verwiesen wird. Abweichende Konditionen bedürfen der Schriftform. Jegliches, von der Helmut Haase geliefertes bzw. zur Nutzung zur Verfügung gestelltes Bildmaterial sowie die jeweiligen Originale bleiben in jedem Falle Eigentum des Urhebers.

Helmut Haase übernimmt keinerlei Haftung für bei der Online-Übermittlung entstehende Soft- oder Hardwarefehler oder für Fehler, die bei der Nutzung seiner Systeme entstehen. Reklamationen, die sich auf durch Online-Übermittlung geliefertes Material beziehen, müssen innerhalb von 48 Stunden nach Empfang der Lieferung schriftlich beim Lieferanten geltend gemacht werden. Bei späterer Reklamation ist eine Haftung des Lieferanten für eventuell entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen.

Mit einer Schadensersatzleistung oder der Zahlung sonstiger Gebühren bzw. Kosten durch den Lieferanten ist keinerlei Erwerb von Eigentums- oder Nutzungsrechten an Bildmaterial durch den Käufer verbunden.

Honorare

Die Nutzung des Bildmaterials der Haase GmbH in jeglicher Art und Form ist honorarpflichtig. Dies gilt auch für die Verwendung in Auszügen, Kopien, Teilen, Ausschnitten oder als sonstige Vorlage für andere Produkte bzw. neue Bildwerke. Das an die Helmut Haase entrichtete Honorar berechtigt den Kunden zur beliebig häufigen Verwendung des bezüglichen Bildmaterials. Das zur Nutzung überlassene Bildmaterial darf - in jeglicher Form - nicht ohne die Zustimmung von Helmut Haase an Dritte weitergegeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Helmut Haase behält sich Schadensansprüche in Fällen von unberechtigter Verwendung oder Weitergabe seines Bildmaterials vor. Ungeachtet dessen, wird in derartigen Fällen ein Mindesthonorar in der fünffachen Höhe des üblichen Honorars fällig. Im Falle einer nicht erfolgten vorgesehenen Veröffentlichung von Bildmaterial von Helmut Haase kann der Kunde keine Rückerstattung bereits gezahlter Honorare verlangen. Nutzungsrechte an Bildmaterial von Helmut Haase gelten erst mit dem Zahlungseingang des vereinbarten Honorars in voller Höhe für das entsprechende Material als übertragen. Für eine exklusive Nutzung von Bildmaterial von Helmut Haase müssen gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.

Nicht reprofähiges Bildmaterial, das zu Präsentationszwecken aus der Online-Datenbank von Helmut Haase gespeichert wird, kann kostenfrei und nur für eigene Layout-Zwecke auf den Rechner des Kunden übertragen werden. Derartiges Material ist ohne ein entsprechendes schriftliches Einverständnis von Helmut Haase nach der Verwendung unaufgefordert durch den Kunden zu löschen bzw. zu vernichten. Bei Zuwiderhandlung wird vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiter gehenden Schadensersatzes ein Honorar in fünffacher Höhe des vereinbarten Honorars fällig.

Verfügungsbeschränkungen, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte, Belegexemplare

Helmut Haase überträgt grundsätzlich nur Nutzungsrechte am fotografischen Urheberrecht. Dies gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen. Die Ablösung weiterer Urheberrechte sowie die Einwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Kunden.

Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes in jeglicher Art und Form ist nicht gestattet. Ausnahmefälle bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit der Helmut Haase. Bei Verstößen ist Helmut Haase zur Berechnung des fünffachen Satzes des vereinbarten Honorars berechtigt. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in jeglicher Art und Form sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind nicht zulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig. Das Kopieren, Duplizieren, das Herstellen von Abzügen, das Archivieren in jeglicher Art und Form sowie die Weitergabe an Dritte des von Helmut Haase zur Nutzung überlassenen Materials ist - soweit nicht vertraglich vereinbart - unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Helmut Haase unaufgefordert Auskunft darüber zu geben, ob und in welcher Form er ohne Genehmigung von Helmut Haase Bildmaterial dupliziert, Vorlagen von ihnen angefertigt und diese gespeichert bzw. archiviert hat. Alle mit oder ohne Genehmigung von Helmut Haase gefertigten Kopien, Duplikate usw. sind nach Verwendung zu löschen, zu vernichten bzw. Helmut Haase auszuhändigen. Bei Verstößen ist Helmut Haase berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten darf nur mit deren Namen und in redaktioneller Weise erfolgen.

Helmut Haase übernimmt keine Gewähr für die Verwendung ihres Bildmaterials durch Kunden bzw. Dritte. Die Verantwortung dafür trägt in jedem Falle der jeweilige Verwender. Dies gilt auch in Fällen aus dem Recht am eigenen Bild und bei Verwendung von Bildmaterial zu werblichen Zwecken.

Helmut Haase behält sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften vor und erkennt Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars das Wahrnehmen weiterer Rechte ausgeschlossen wird, nicht an.

Helmut Haase verlangt für sein Bildmaterial vom Verwender ausdrücklich und in allen Fällen einen deutlich sichtbaren Agentur- und Urhebervermerk mit Hinweis auf §13 UrhG. Dies hat in einer Weise zu erfolgen, die keinerlei Zweifel an der Zuordnung des Vermerks zum jeweiligen Material zulässt. Der Vermerk ist wie folgt anzugeben: "Foto: Helmut Haase", Helmut Haase gibt dem Verwender den jeweils gültigen Fotovermerk vor. Sammelbildnachweise sind nur zulässig, wenn sie die o.a. Kriterien zweifelsfrei erfüllen. Der Verwender ist verpflichtet, Helmut Haase von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Das Recht auf den Urhebervermerk kann nicht durch ein erhöhtes Honorar abgegolten werden. Dies gilt für die Verwendung in Medien jeglicher Art und Form, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Soweit nicht anders vereinbart, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechts.

Von jeder Veröffentlichung im Druck sind Helmut Haase nach § 25 Verlags G unaufgefordert und kostenlos mindestens zwei vollständige Belegexemplare zu übersenden. Bei elektronischer Veröffentlichung ist Helmut Haase ein Screenshot (Bildschirmabbildung) mit der Angabe der elektronischen Adresse (URL o.ä.) zu übersenden.

Helmut Haase haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, die in seinem Online-Archiv bereitgehalten werden. Insbesondere wird keine Haftung für Bildbeschreibungen übernommen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Bildbeschreibungen vor der Nutzung zu überprüfen.

Helmut Haase übernimmt keine Haftung, die sich aus der Verwendung ihres Bildmaterials ergeben kann. Das Risiko dafür trägt in jedem Falle der Verwender des Bildmaterials. Helmut Haase haftet auch nicht für Ansprüche, die sich aus der Verletzung von Warenzeichen ergeben kann. Es wird grundsätzlich keine Einholung von Persönlichkeits-, Kunst- oder Markenrechten zugesichert, es sei denn, dies ist hier in der Bildbeschriftung ausdrücklich vermerkt. Die Einholung dieser Rechte obliegt dem Nutzer."

Datenschutz

Der Kunde/Verwender wird hiermit gemäß § 26, 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon in Kenntnis gesetzt, dass der Anbieter seine vollständige Anschrift sowie alle für Rechnungsstellung und Betrieb des Online-Systems notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Soweit Helmut Haase darüber hinaus Daten verarbeitet oder nutzt, ist dies nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Teilnehmers in schriftlicher oder elektronischer Form zulässig. Das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen, bleibt unberührt.

Gerichtsstand, Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Ort des Wohnsitzes von Helmut Haase. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, das für den Wohnsitz von Helmut Haase zuständige Gericht. Helmut Haase behält sich das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Bestellers zu klagen. Es gilt deutsches Recht.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der hier fixierten Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.

Fälligkeit, Zahlung und Aufrechnung

Der Kaufpreis wird mit Lieferung der bestellten Ware fällig. Die Zahlung kann per Nachnahme, Vorkasse, Rechnung oder Einzugsermächtigung erfolgen. Liegt der Lieferort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, erfolgt die Zahlung ausschließlich per Vorkasse, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Preisstellung und Berechnung erfolgen in EURO. Alle nach Vertragsschluss (Datum der Auftragsbestätigung) eintretenden Veränderungen des Wechselkurses gehen zu Lasten des Bestellers. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung der Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Helmut Haase berechnet 30 Tage ab Rechnungszugang Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998. An Helmut Haase nicht bekannte Besteller wird nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme versandt. Bei Annahme von Aufträgen setzt die Helmut Haase die Kreditwürdigkeit des Bestellers voraus. Bei Bekanntwerden von Gründen, die Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers bieten, z. B. Vergleichs- oder Insolvenzverfahren, Zahlungseinstellungen o. ä., ist Helmut Haase berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden. Dies entbindet den Besteller jedoch nicht von seinen Verpflichtungen aus dem von Helmut Haase bereits erfüllten Teil des Vertrages. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers ist nur zulässig, soweit Gegenansprüche des Bestellers rechtskräftig festgestellt oder von Helmut Haase anerkannt worden sind.